Montag, 30. Juni 2014

Der Bebauungsplan

Unser Grundstück befindet sich in einem Neubaugebiet. Dennoch empfinden wir den Bebauungsplan als ziemlich konservativ. 

Wir müssen z.B. ein Satteldach mit First-Richtung Ost-West bauen. In vielen Neubaugebieten, in denen wir zum Ideensammeln spazieren waren, scheint es mittlerweile keinerlei Vorgaben für die Dachform zu geben. Wenn wir es uns aussuchen könnten, würden wir ein Pultdach - also ein schräges Flachdach bauen. Denn so hat man im OG die volle Raumhöhe und zu einer Seite hin sogar höher werdende Decken.

Das Satteldach wird damit begründet, dass sich die Stadt Waiblingen auf die Fahne geschrieben hat, regenerative Energien zu fördern. Und wie stellt die Stadt das an? Indem sie die Bauherren zwingt, Satteldächer zu bauen und diese mit mindestens 50% der nach Süden geneigten Dachfläche mit "Solaranlagen" zu bestücken.

Jawohl: wir müssen also die Hälfte unseres Süddachs mit "Solaranlagen" versehen. Ich schreibe extra "Solaranlagen", weil dies nicht genauer spezifiziert ist. Dennoch war mir relativ schnell klar, dass es keinen Sinn macht, 25-30 qm Solarthermieanlagen aufs Dach zu packen. Somit wird es wohl eine Photovoltaikanlage geben... da kommen schnell noch mal 10.000-15.000 EUR zusammen. Na super.

Die Anlage haben wir uns übrigens von den Hausherstellern mit anbieten lassen. Weiss hat es leider nicht zustande gebracht, ein Angebot für eine Photovoltaikanlage abzugeben. Weberhaus hatte gerade so eine Aktion laufen, da wären wir recht günstig weggekommen. Gussek hat uns eine Anlage angeboten, aber auch gemeint, dass es bei den stark fallenden Preisen keinen Sinn machen würde, dass jetzt schon fest zu zurren, sondern lieber bis nächstes Jahr zu warten und dann auf dem freien Markt oder eben auch bei Gussek direkt nochmal die Anlage anzufragen.

Dem Thema werde ich demnächst oder zu gegebener Zeit einen Extra-Eintrag widmen.

Auch über ein Onlineportal habe ich zwei unabhängige Angebote eingeholt. Die Summe von 10.000-12.000 EUR kommt wahrscheinlich hin. Mal schauen, wie es nächstes Jahr aussieht. Bis dahin fallen die Preise hoffentlich noch ein wenig.

Tja. Was steht noch so drin im Bebauungsplan. Die Dachneigung muss zwischen 36 und 45 Grad liegen. Die Traufhöhe bei 5 m. Die Traufhöhe ist die Höhe, in der die gedachte Verlängerung der Außenwand die Außenhülle des Dachs schneiden würde. 5 m sind da immerhin so gewählt, dass wir im OG einen Kniestock von 1,60 m erreichen können. Also sind die Dachschrägen nicht ganz so dominant.

Die restlichen Feinheiten erspare ich Euch an dieser Stelle lieber. Uns sind sogar Pflanzen für die Hecken und Bäume vorgeschrieben oder vielleicht auch vorgeschlagen... damit können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschäftigen. :) Aber große Knacker scheinen nicht mehr dabei zu sein.


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