Uns war beim Grundstück sehr wichtig, dass es nicht ganz so weit draußen auf dem Land ist. Sowohl Bauherr als auch Bauherrin lieben das Stadtleben sehr. Daher war eine Mindestinfrastruktur im Ort Voraussetzung. Nun haben wir sogar einen S-Bahn-Anschluss nach Stuttgart. Ausserdem leben sehr sehr gute Freunde von uns nur ein paar Straßen entfernt von unserem zukünftigen Zuhause.
Dafür ist das Grundstück mit 466 qm nicht so riesig. Es hat auch eine besondere Form. Denn es läuft in Richtung Süden leicht "konisch" zu. Dies führt dazu, dass man aufpassen muss, dass der Garten im Westen und im Süden vom Haus nicht zu sehr in zwei getrennte Gärten geteilt wird. Wir haben für uns eine Durchgangsgröße von 3-4 m mindestens gesetzt, was dazu führt, dass das Haus maximal ca. 8,5m x 11 m groß sein darf.
Im Norden an der Grundstücksgrenze wird die Garage stehen. Leider musste ich schon am Anfang der Planungsphase lernen, dass eine Grundstücksgrenze von Garagen/Carports/Geschirrhütten mit max. 9 m Länge bzw. 25 qm Fläche bebaut werden darf. Aufgrund der Gartenteilungsproblematik geht also keine Doppelgarage bzw. Garage neben Carport. Und aufgrund der Grenzlängenproblematik geht auch kein Carport vor der Garage.
Nun ja... was soll man machen... das Grundstück ist gekauft und es ist leider im Raum Stuttgart nicht so, dass die es schöne, bezahlbare Grundstücke wie Sand am Meer gibt. Wir sind also froh, dass wir überhaupt ein Grundstück in dieser Lage haben und haben diese Kröte sehr früh geschluckt und werden das Beste daraus machen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen